Warnung vor Zahlungsaufforderungen

Seit Jahren ist es wie eine Plage bekannt, dass bestimmte Unternehmen öffentlich zugängliche Register abfragen und unter direkter Kontaktaufnahme mit dem Anmelder versuchen, Zahlungen zu erreichen, die mit dem amtlichen Anmeldeprozess oder der Aufrechterhaltung eines Schutzrechtes nichts zu tun haben und unbeachtlich sind. Die Masche dabei ist, dass die Schreiben einen amtlichen Anschein erwecken sollen und unter anderem Firma und Symbole an amtliche Bezeichnungen und deren Logos angelehnt sind.

 

Nun ist uns eine besonders dreiste Methode aufgefallen, wonach nicht nur eine Anlehnung an amtliche Bezeichnungen und deren Logos erfolgt, sondern eine glatte Übernahme, in diesem Fall betreffend die World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf. Eine polnische IBAN und eine deutsche Telefonnummer lassen jedoch im Detail erkennen, dass es sich hierbei um keine amtliche Mitteilung handelt.

 

Da amtliche Gebühren in der Regel von Vertretern entrichtet werden, empfiehlt es sich jedenfalls derartige Direktzustellungen mit großer Skepsis zu betrachten und jedenfalls den Inhalt der Zahlungsaufforderung zunächst mit dem Vertreter abzuklären.